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Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial


Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,

- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,

- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und

- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

 

Hinweise zur Batterieentsorgung


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

- Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im

- Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.


Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.

2. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

3. Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

4. Lithiumhaltige Batterien können durch falsche Handhabung in Brand geraten oder explodieren. Gehen Sie sorgsam mit lithiumhaltigen Batterien um. Vermeiden Sie mechanische Beschädigungen, Stöße oder Schläge. Nach Entnahme der Batterie sind die Pole durch Abkleben zu isolieren. Beschädigte, verformte, aufgeblähte oder ausgelaufene lithiumhaltige Batterien sind in einem getrennten Transportbehältnis der Rückgabestelle zuzuführen.

5. Vertreiber nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für Elektround Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:

a. Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Ver-treiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.

b. Auf Ihr Verlangen nehmen Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräte-art.

c. Soweit der Vertrag über die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu Ihnen zu gewährleistet.

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich unter: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

6. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.

7. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personen-bezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.

8. Wir sind außerdem dazu verpflichtet, Sie über die jährlichen Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu informieren. Diese können Sie hier einsehen:
https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcenabfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elekt-ro-und-elektronikaltgeraete

9. Durch uns wurden zusätzlich folgende Möglichkeiten zur Rücknahme geschaffen:
Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte bei uns direkt unentgeltlich zurückzugeben.

Unsere WEEE-Reg.-Nr. bei der Stiftung EAR lautet: DE 41669570


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise!

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